Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
  4. Entgelte
  5. Support
  6. Liefer- und Versandbedingungen
  7. Einräumung von Nutzungsrechten für digitale Inhalte
  8. Einräumung von Nutzungsrechten für Lizenzschlüssel
  9. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Abonnementverträgen
  10. Eigentumsvorbehalt
  11. Erwerb des Produktpakets „The Gamechanger by Lynne“
  12. Mängelhaftung (Gewährleistung)
  13. Haftung
  14. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
  15. Signatur
  16. Registrierung der Registrierkassen bei Finanzonline
  17. Startbeleg/Nullbeleg – Signatur und Datensicherung
  18. Datennutzung
  19. Kauf über die Plattform „Amazon“
  20. Viva Wallet
  21. Logonutzung und Markenhinweis
  22. Geheimhaltung
  23. Urheberrecht
  24. Anwendbares Recht
  25. Gerichtsstand

Zusätzliche Bedingungen für Kassenvermietung

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Lynne GmbH, Triester Straße 280, 8055 Graz, FN 556364 h (nachfolgend "Verkäufer oder Lynne"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit Lynne hinsichtlich der von Lynne angebotenen Waren und Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Lynne schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ab.

1.2 Für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.3 Für Verträge über die Lieferung von Lizenzschlüsseln gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei schuldet der Verkäufer die Überlassung eines Lizenzschlüssels zur Nutzung der von ihm beschriebenen Software bzw. Inhalte sowie die Einräumung der vertraglich vereinbarten Rechte zur Nutzung der jeweiligen Software bzw. Inhalte. Der Kunde erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software bzw. an den Inhalten. Für die Beschaffenheit der Software bzw. Inhalte ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers maßgeblich.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind alle nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und vom Verkäufer unter Einräumung bestimmter in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte, bereitgestellt werden.

1.6 Gegenstand des Vertrages kann – je nach Produktbeschreibung des Verkäufers - sowohl der Bezug von Waren im Wege einer Einmallieferung als auch der Bezug von Waren im Wege einer dauerhaften Lieferung (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Kunden die vertraglich geschuldete Ware für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu liefern.

1.7 Für Bestandskunden gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne neuerliche ausdrückliche Vereinbarung. Für Bestandskunden besteht des Weiteren die Möglichkeit, gewisse Zusatzleistungen von Lynne per E-Mail oder Telefon zu bestellen. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Lieferung durch Lynne unter Anwendung dieser AGB zustande.

1.8 Der Kunde erkennt diese AGB vor Vertragsabschluss an und erklärt sich damit einverstanden, dass sie mit Vertragsabschluss zwischen Lynne und dem Kunden einen ausdrücklichen Vertragsbestandteil darstellen.

1.9 Lynne behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Der Kunde wird über die Änderung via E-Mail informiert. Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Nachricht durch eine E-Mail an [email protected] ausdrücklich widerspricht, gilt die Änderung als akzeptiert. Bei einem rechtzeitigen Widerspruch des Kunden gelten die bisherigen AGB weiter. Lynne behält sich in diesem Fall das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.

1.10 Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, werden von Lynne nicht anerkannt, soweit Lynne diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Mit der Vornahme einer Bestellung erklärt der Kunde, auf die Anwendung seiner AGB – sofern vorhanden – zu verzichten.

1.11 Die AGB werden durch Lynne gespeichert und können unter dem Link https://www.lynne.at/agb.html eingesehen werden.

 

2) Vertragsschluss

2.1 Ein Vertragsschluss kann mit dem Kunden

  1. im Online-Shop von LYNNE
  2. durch Nutzung der Software von LYNNE durch den Kunden
  3. durch Zusendung eines Angebots durch LYNNE

erfolgen.

2.2 Wenn der Kunde von Lynne per E-Mail ein Angebot (bzw. einen Link zu einem Angebot) erhält, gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald er das Angebot mittels Anklickens der entsprechenden Schaltfläche verbindlich bestätigt (Annahme). Mit Annahme des Angebots ist der Vertrag zustande gekommen und der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet.

2.3 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.4 Der Kunde kann sein Angebot über das, in den Online-Shop des Verkäufers integrierte, Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.5 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

 

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.8 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.10 Der Abschluss eines Vertrages zwischen Lynne und dem Kunden erfolgt unter Ausschluss der Informationsverpflichtungen der §§ 9,10 E-Commerce-Gesetz.

2.11 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Lynne, andernfalls sind sie nicht bindend und werden nicht Vertragsinhalt.

2.12 Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen seiner Unternehmensdaten, insbesondere Änderungen von Namen, Adresse, Rechnungsadresse, Firmenbuchnummer, Rechtsform, spätestens bis 1 Woche nach der Änderung Lynne schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat Lynne allenfalls aus dessen verspäteter Bekanntgabe entstehende Mehrkosten zu ersetzen. Wenn dem Kunden durch die verspätete Bekanntgabe dieser Änderungen ein Schaden jedweder Art entsteht, ist jegliche Haftung von Lynne für diese Schäden ausgeschlossen.

 

3) Zahlungsbedingungen, Preisangaben und Aufrechnung

3.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise in EURO, die die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

3.2 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

3.3 Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.

3.4 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst "mollie" angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande (im Folgenden: „mollie“). Die einzelnen über mollie angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich mollie weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu "mollie" sind im Internet unter https://www.mollie.com/de/ abrufbar.

3.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

3.6 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

3.7 Bei Auswahl der Zahlungsmodalität „Ratenkauf“ erhebt Lynne für das 12-Monatsraten-Zahlungsmodell Zinsen in Höhe von 20 % auf den Verkaufspreis und für das 6-Monatsraten-Zahlungsmodell Zinsen in Höhe von 10 % auf den Verkaufspreis.

3.8 Bei Auswahl des Zahlungsanbieters "GoCardless" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister GoCardless SAS, 23-25 Avenue Mac-Mahon, Paris, 75017, Frankreich. Weitere Informationen zu Go Cardless sind im Internet  unter https://gocardless.com/de-de/ abrufbar.

GoCardless SAS, Tochtergesellschaft von GoCardless Ltd, ist von der ACPR (französische Aufsichts- und Kontrollbehörde) in Frankreich als Zahlungsdienst in der Europäischen Union autorisiert (Bankkode 17118)

3.9 Aufrechnungsverbot: Forderungen von LYNNE darf der Kunde nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn diese Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder von Lynne schriftlich anerkannt worden.

3.10 Wenn der Kunde mit einer Zahlung länger als einen Monat in Verzug ist (auch bei Verzug eines Teiles der Zahlung), hat Lynne die Berechtigung zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher noch ausstehender Zahlungen.

3.11 Bei ausbleibender Zahlung des Kunden (auch bei Verzug nur eines Teiles der Zahlung) hat Lynne das Recht den Zugang zur Software zu sperren, sowie im Fall der Hardware-Miete (Carefree-Solution und Event-Solution) das Gerät zu sperren. Die Sperre kann bis zur vollständigen Zahlung des Kunden aufrecht bleiben. Der Kunde hat während seines Zahlungsverzuges keinen Anspruch auf Support- oder Beratungsleistungen von Lynne. Der Entgeltfortzahlungsanspruch von Lynne bleibt auch während einer Sperre des Softwarezugangs aufrecht. Für das Entsperren des Softwarezugangs behält Lynne sich vor, ein Entsperrungsentgelt in Höhe von EUR 49,90 zu erheben.

Wenn der Kunde mit den laufenden Zahlungen in Verzug gerät, ist LYNNE berechtigt die gesamten noch offenen monatlichen Gebühren über die Restvertragslaufzeit auf einmal fällig zu stellen und der Kunde dazu verpflichtet den resultierenden Gesamtbetrag ohne jeglichen Abzug zu bezahlen.

Der Kunde verpflichtet sich für diesen Fall dazu, dass er LYNNE eine Vertragsauflösungsgebühr/Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 199,00 zusätzlich zu den noch offenen Mietbeträgen bezahlt.

3.12 Die Zahlungen des Kunden werden zunächst auf angefallene Kosten und Spesen angerechnet und erst anschließend auf Zinsen. Zuletzt erfolgt die Anrechnung auf ausständige Zahlungen.

3.13 Wenn der Kunde SEPA-Lastschrifteinzug als Zahlungsart gewählt hat und der Einzug nicht erfolgreich  vollzogen werden kann (z.B. mangels Kontodeckung), ist LYNNE berechtigt, dem Kunden pro (fehlgeschlagener) Transaktion EUR 28,00 in Rechnung zu stellen.

3.14 Lynne verrechnet dem Kunden im Falle des Zahlungsverzugs Mahnspesen in Höhe von EUR 15,00.

 

4) Entgelte

4.1 Dem Kunden, der einen Abonnementvertrag abgeschlossen hat, werden folgende Positionen in Rechnung gestellt:

Einmalig zu Vertragsbeginn wird dem Kunden das Signatur Sorglos Paket in Höhe von EUR 99,00 in Rechnung gestellt. Folgende Leistungen sind hierin enthalten:

    Aktivierung der Signatur(en)

    Verknüpfung der Signatur(en) mit der Software

    Erstellung der/s Startbelege/s

    Übermittlung der/s Startbelege/s an den Vertrauensdienstanbieter

    Meldung und Aktivierung der Signatur(en) durch den Vertrauensdienstanbieter

Jährlich wird dem Kunden die Servicepauschale (SLA-Support – Start UP + Cloud) in Höhe von EUR 49,90 in Rechnung gestellt. Die Servicepauschale ist im Jahr der Anmeldung bis Jahresende kostenlos. Danach erfolgt die Abrechnung stets zu Jahresbeginn im Voraus. Folgende Leistungen sind inkludiert:

    E-Mail-Support auf Basis der Wissensdatenbank während unserer regulären Geschäftszeiten - Reaktionszeit: 3 Tage

    24/7 Online Wissensdatenbank - lynne.at/wissen

    24/7 Cloud Zugang - my.lynne.at

    24/7 Supportanfragen via E-Mail

Zudem wird Kunden mit einer österreichischen Steuernummer die jährliche Webserviceanbindung in Höhe von EUR 59,90 jeweils am Jahresende in Rechnung gestellt. Folgende Leistungen sind enthalten:

Prüfung des Nullbelegs/Jahresbelegs und automatische Übermittlung an das Finanzamt in Echtzeit

Wichtig: Nullbelege/Jahresbelege können nur dann automatisch geprüft und übermittelt werden, wenn uns die Daten für den Registrierkassenbenutzer mit Webserviceberechtigung übermittelt wurden.

Die Kasse sowie Signatur wird von Lynne nach Einsatzende nicht abgemeldet. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Mitteilung mittels eigens dafür vorgesehenen Formulars. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Signatur, Startbeleg, Nullbeleg/Jahresbeleg und das Zertifikat im Finanz-Online-Portal auf dessen Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.

Wenn die Kasse nicht in Verwendung war und nicht abgemeldet wurde, muss trotzdem ein Jahresbeleg erstellt werden.

Bei Kunden, die die Kasse das ganze Jahr über in Verwendung haben bzw. in der Zeit von 31.12.-14.02. des jeweiligen Jahres, muss der Nullbeleg (Jahresbeleg) manuell am Gerät für jede Kasse per Knopfdruck erstellt werden.

Bei Kündigung des Vertrages während des laufenden Gültigkeitszeitraumes der jährlichen Webserviceanbindung erfolgt keine aliquote Anrechnung und somit auch keine Rückzahlung eines Teilbetrages der schon entrichteten Gebühr.

Die Verkäuferin ist rechtlich dazu verpflichtet für jede beim Finanzamt angemeldete Kasse den entsprechenden Jahresbeleg zu erstellen.

Falls die Kasse nicht mehr genutzt werden sollte, ist es die Verpflichtung des Kunden, diese beim Finanzamt abzumelden. Die Verkäuferin ist bis zur Abmeldung der Kasse durch den Kunden jährlich dazu verpflichtet diesen Jahresbeleg zu erstellen. Wenn der Kunde sohin aus Eigenverschulden die Kasse nicht abmeldet, hat er diese Kosten unabhängig davon zu bezahlen, ob die Kasse noch genutzt wird oder nicht. Der Kunde hat die Verkäuferin von der Abmeldung der Kasse schriftlich per E-Mail zu informieren, erst nach Zugang dieser Benachrichtigung kann die „Stilllegung“ der Kasse beim Finanzamt erfolgen. Erst wenn dies erfolgt ist, entfallen die Kosten des Jahresbelegerstellung.

 

Für Neukunden mit Abonnementvertrag ab Mai 2022 gilt oben Verfasstes, mit der Änderung, dass die genannten Leistungen, außer die Servicepauschale,  im monatlichen Abonnementpreis bereits inkludiert sind und nicht separat verrechnet werden.

4.2 Kunden mit Abonnement-Vertrag, die Hardware bei Lynne gekauft haben, werden folgende Positionen in Rechnung gestellt:

Einmalig zu Vertragsbeginn wird dem Kunden das Signatur Sorglos Paket in Höhe von EUR 99,00 EUR pro Account in Rechnung gestellt. Folgende Leistungen sind hierin enthalten:

    Aktivierung der Signatur(en)

    Verknüpfung der Signatur(en) mit der Software

    Erstellung der/s Startbelege/s

    Übermittlung der/s Startbelege/s an den Vertrauensdienstanbieter

    Meldung und Aktivierung der Signatur(en) durch den Vertrauensdienstanbieter

Jährlich wird dem Kunden die Servicepauschale (SLA-Support – Start UP + Cloud) in Höhe von EUR 49,90 in Rechnung gestellt. Die Servicepauschale ist im Jahr der Anmeldung bis Jahresende kostenlos. Danach erfolgt die Abrechnung stets zu Jahresbeginn im Voraus. Folgende Leistungen sind inkludiert:

    E-Mail-Support auf Basis der Wissensdatenbank während unserer regulären Geschäftszeiten - Reaktionszeit: 3 Tage

    24/7 Online Wissensdatenbank - lynne.at/wissen

    24/7 Cloud Zugang - my.lynne.at

    24/7 Supportanfragen via E-Mail

Zudem wird Kunden mit einer österreichischen Steuernummer die jährliche Webserviceanbindung in Höhe von EUR 59,90 jeweils am Jahresende in Rechnung gestellt. Folgende Leistungen sind enthalten:

Prüfung des Nullbelegs/Jahresbelegs und automatische Übermittlung an das Finanzamt in Echtzeit

Wichtig: Nullbelege/Jahresbelege können nur dann automatisch geprüft und übermittelt werden, wenn uns die Daten für den Registrierkassenbenutzer mit Webserviceberechtigung übermittelt wurden.

Die Kasse sowie Signatur wird von Lynne nach Einsatzende nicht abgemeldet. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Mitteilung mittels eigens dafür vorgesehenen Formulars. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Signatur, Startbeleg, Nullbeleg/Jahresbeleg und das Zertifikat im Finanz-Online-Portal auf dessen Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.

Wenn die Kasse nicht in Verwendung war und nicht abgemeldet wurde, muss trotzdem ein Jahresbeleg erstellt werden.

Bei Kunden, die die Kasse das ganze Jahr über in Verwendung haben bzw. in der Zeit von 31.12.-14.02. des jeweiligen Jahres, muss der Nullbeleg (Jahresbeleg) manuell am Gerät für jede Kasse per Knopfdruck erstellt werden.

Bei Kündigung des Vertrages während des laufenden Gültigkeitszeitraumes der jährlichen Webserviceanbindung erfolgt keine aliquote Anrechnung und somit auch keine Rückzahlung eines Teilbetrages der schon entrichteten Gebühr.

Die Verkäuferin ist rechtlich dazu verpflichtet für jede beim Finanzamt angemeldete Kasse den entsprechenden Jahresbeleg zu erstellen.

Falls die Kasse nicht mehr genutzt werden sollte, ist es die Verpflichtung des Kunden, diese beim Finanzamt abzumelden. Die Verkäuferin ist bis zur Abmeldung der Kasse durch den Kunden jährlich dazu verpflichtet diesen Jahresbeleg zu erstellen. Wenn der Kunde sohin aus Eigenverschulden die Kasse nicht abmeldet, hat er diese Kosten unabhängig davon zu bezahlen, ob die Kasse noch genutzt wird oder nicht. Der Kunde hat die Verkäuferin von der Abmeldung der Kasse schriftlich per E-Mail zu informieren, erst nach Zugang dieser Benachrichtigung kann die „Stilllegung“ der Kasse beim Finanzamt erfolgen. Erst wenn dies erfolgt ist, entfallen die Kosten des Jahresbelegerstellung.

 

Zusätzlich wird dem Kunden folgende Gebühr in Rechnung gestellt:

Die Gebühr für das Sicherheitspaket RKSV/TSE in Höhe von EUR 118,80 wird jährlich verrechnet. Enthalten in diesem Paket sind die Überprüfung und Übermittlung der gesetzlichen Jahresbelege bei aktiven Kassen mit Signatur. Die jährlichen Nullbelege müssen laut Gesetzgeber jedes Jahr nach der letzten Verwendung bzw. vor der ersten Verwendung des Folgejahres und spätestens am 15. Februar erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden.

Folgende kostenpflichtige Leistungen sind enthalten:

  • Erstellung bzw. Gültigkeitsverlängerung des bereits erworbenen Signaturzertifikats um ein weiteres Jahr (max. 5 Jahre ab Kaufdatum)
  • Bei Kündigung des Vertrages während des laufenden Jahres erfolgt keine aliquote Anrechnung und daraus resultierende Rückzahlung eines Teilbetrages der schon entrichteten Gebühr
  • WICHTIG: Die ERSTELLUNG des Jahresbelegs muss der Kunde selbst vollziehen, nur dann können wir den Jahresbeleg an das Finanzamt übermitteln.

Zusätzlich wird diesen Kunden eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 149,00 und eine Gebühr für die (einmalige) Artikelanlage in Höhe von EUR 149,00 verrechnet.

Für die Koppelung der Kassensoftware mit der Bankomat-Funktion der Firma „Hobex“ wird eine Aktivierungsgebühr von EUR 49,00 in Rechnung gestellt.

4.3 Kurzzeit-Kunden bzw. Kunden ohne Mindestvertragsdauer (bei Eventmieten) wird einmalig eine Gebühr von EUR 99,00 für das Signatur Sorglos Paket in Rechnung gestellt. Folgende Leistungen sind hierin enthalten:

  • Aktivierung der Signatur(en)
  • Verknüpfung der Signatur(en) mit der Software
  • Erstellung der/s Startbelege/s
  • Prüfung der/s Startbelege/s bzw. Übermittlung dieser an das Finanzamt (Webservicebenutzer erforderlich)
  • Meldung und Aktivierung der Signatur(en) beim Finanzamt (Webservicebenutzer erforderlich)

Zudem wird pro Auftrag eine Servicepauschale von EUR 49,90 fällig. Folgende Leistungen sind inkludiert:

Telefonische Notfallhilfe bei technischem Versagen der Software „LYNNE“ bzw. der POS-Hardware (bei Anmietung dieser von Lynne)

  • Ein Notfall liegt nur bei gänzlichem Versagen der Software bzw. der Mietgeräte vor.
  • Diese telefonische Notfallhilfe ist im Umfang von 15 Minuten pro Tag, dabei maximal 30 Minuten im Monat in diesem Paket enthalten. Darüber hinaus kostet die telefonische Notfallhilfe EUR 30,00 pro 15 Minuten (Taktung 900/900).
  • Austausch von defekten Geräten, sofern der Defekt vom Kunden weder fahrlässig noch vorsätzlich verursacht wurde und der Defekt auch nicht durch einen Dritten verursacht wurde, während die Geräte sich im Verantwortungsbereich des Kunden befunden haben. Ein Gerät ist im Verantwortungsbereich des Kunden, sobald der Kunde dieses entweder abgeholt hat/abholen hat lassen oder es von Lynne an den Versanddienstleister übergeben wurde. Ein Verlassen des Verantwortungsbereichs des Kunden liegt erst vor, wenn die Geräte wieder bei Lynne angekommen sind.
  • Cloud-Zugang: Der Cloud-Zugang steht während der Anmietung und 3 Monate nach der letzten Kassensitzung zur Verfügung. Nach dieser Zeit wird der Zugang auf inaktiv gesetzt und der Benutzer gesperrt. Gegen eine Gebühr kann der Cloud Zugang wieder freigeschaltet werden.
  • Telefonischer Support während der Geschäftszeiten (Werktags 9-16 Uhr)
  • E-Mail-Support während der Geschäftszeiten (Werktags 9-16 Uhr)

Diesen Kunden wird, sofern sie eine österreichische Signatur haben, zusätzlich am Ende eines jeden Jahres der Anmietung die Webserviceanbindung in Höhe von EUR 59,90 in Rechnung gestellt. Folgende Leistungen sind hierin enthalten:

Prüfung des Nullbelegs/Jahresbelegs und automatische Übermittlung an das Finanzamt in Echtzeit

Wichtig: Nullbelege/Jahresbelege können nur dann automatisch geprüft und übermittelt werden, wenn LYNNE die Daten für den Registrierkassenbenutzer mit Webserviceberechtigung übermittelt wurden.

Die Kasse sowie Signatur wird von Lynne nach Einsatzende nicht abgemeldet. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Mitteilung mittels eigens dafür vorgesehenen Formulars. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Signatur, Startbeleg, Nullbeleg/Jahresbeleg und das Zertifikat im Finanz-Online-Portal auf dessen Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.

Wenn die Kasse nicht in Verwendung war und nicht abgemeldet wurde, muss trotzdem ein Jahresbeleg erstellt werden.

Bei Kunden, welche die Kasse das ganze Jahr über in Verwendung haben bzw. in der Zeit von 31.12-14.02 des jeweiligen Jahres, muss der Nullbeleg (Jahresbeleg) manuell am Gerät für jede Kasse per Knopfdruck erstellt werden.

Der Kunde hat die LYNNE von der Abmeldung der Kasse schriftlich per E-Mail zu informieren, erst nach Zugang dieser Benachrichtigung kann die „Stilllegung“ der Kasse beim Finanzamt erfolgen. Erst wenn dies erfolgt ist, entfallen die Kosten des Jahresbelegerstellung.

 

Des Weiteren wird diesen Kunden, sofern sie den Bestimmungen bezüglich der RKSV/TSE unterliegen,  pro Kasse pro 30 Tage Mietdauer das Sicherheitspaket RKSV/TSE in Höhe von EUR 14,90  in Rechnung gestellt. Folgende Leistungen sind inkludiert:

    Aktivierung bzw. Verlängerung des Signaturzertifikates/e

    Finanzamtsinitialisierung

    Unbegrenzt viele Signaturen (1 Rechnung=1 Signatur)

    Kartenlesegerät für Offline Signaturzertifikat (bei Bedarf)

    Jährliche Servicepauschale Vertrauensdienstanbieter

    Nullbelegerstellung nach Rückgabe der Kasse(n)

4.4 Der Kunde kann einmalig eine Artikelanlage in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine einfache Artikelanlage handelt. Sollte der Kunde nach erster Übermittlung der Artikeldaten Änderungen wünschen, sind diese nicht von dieser Artikelanlage umfasst, sondern werden gesondert abgerechnet. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die für die Artikelanlage erforderlichen Daten im dafür vorgesehenen Excel-Formular mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw Mietbeginn an LYNNE zu übermitteln. Sollte die Übermittlung später erfolgen, behält sich LYNNE vor, die Kosten für die Artikelanlage dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Mit Ablauf des Einschulungstermins bzw. der Inbetriebnahme der Kasse gilt die Leistung der Artikelanlage und Konfiguration der Kasse als erbracht. Danach übermittelte Konfigurationswünsche oder Artikeldaten können nur mehr kostenpflichtig bearbeitet bzw. in die Kasse eingepflegt werden.

4.5 Wird Lynne vom Kunden beauftragt Informationen (z.B. Steuernummer) von Dritten  (z.B. Steuerberater) einzuholen, so ist diese Leistung kostenpflichtig.  Für derartige Leistungen von Lynne werden EUR 100,00 pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20% berechnet. Die Abrechnung des Zeitaufwandes erfolgt im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden). Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stunden­satzes berechnet. 

4.6 Im Falle, dass für die Bearbeitung einer Kundenanfrage ein Techniker hinzugezogen wird, wird der Aufwand nach Zeit verrechnet. Für derartige Leistungen von Lynne werden EUR 100,00 pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20% berechnet. Die Abrechnung des Zeitaufwandes erfolgt im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden). Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stunden­satzes berechnet. 

4.7 Viva Wallet: Nimmt der Kunde die Dienste von Viva Wallet in Anspruch, so fallen hierfür die von Viva Wallet festgesetzten Disagio-Gebühren und zusätzlich an Lynne zu entrichtende ISV- Gebühren in Höhe EUR 0,14 pro Transaktion an.

4.8 Der Kunde verpflichtet sich, Lynne eine Wertminderungsgebühr in Höhe von EUR 199,00 pro Gerät zu zahlen, sollten gemietete Geräte mit Beschädigungen, Beschriftungen oder äußerlichen Veränderungen an Lynne zurückgegeben worden sein.

4.9 LYNNE wird dem Kunden eine darüberhinausgehende Entgeltänderung oder erhebliche Verminderung der Funktionen des ausgewählten SaaS-Dienstes mindestens vier Wochen vor dem geplanten Änderungstermin per E-Mail mitteilen. Bleibt ein ausdrücklicher Widerspruch des Kunden aus, gilt die Änderung zum Änderungstermin als angenommen.

 

5) Support

5.1 Die Support-Leistungen von Lynne umfassen nach Vertragsabschluss Beratung des Kunden und Behebung von technischen Gebrechen, sofern diese aus der Sphäre von Lynne stammen. Ausgenommen sind somit explizit technische Schwierigkeiten, die aus der Sphäre des Kunden, insbesondere durch fehlerhafte Bedienung oder Konfiguration, stammen.

5.2 Beratung des Kunden kann je nach Vertrag kostenpflichtig oder kostenlos sein. Wir behalten uns dementsprechend ausdrücklich das Recht vor, Beratungsleistungen, die das vertraglich vereinbarte Ausmaß an Zeitguthaben überschreiten, dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen.

5.3 Wenn der Kunde bereits Vertragspartner von Lynne ist und einen Beratungstermin über die Homepage vereinbart, stellt diese zusätzliche Beratung eine zahlungspflichtige Dienstleistung von Lynne dar und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.4 Im Falle eines Mangels muss sich der Kunde per E-Mail an Lynne wenden. Innerhalb von drei Werktagen wird das Anliegen des Kunden bearbeitet.

5.5 Im Falle, dass der Kunde das Premium oder Platinum Support Paket gebucht hat, stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass LYNNE jederzeit via Fernzugriff auf die Kasse des Kunden zugreifen kann für den Zweck der Fehlerbehebung oder der Durchführung von Support-Leistungen.

5.6 Lynne bietet dem Kunden unterschiedliche Support-Pakete mit unterschiedlichen Tarifen an. Details sind dem Support-Datenblatt zu entnehmen. Dieses ist auf der Homepage www.lynne.at abrufbar.

5.7 Fair Use: Die maximale telefonische Supportzeit für Kunden, die das Premium- oder Premium-Event-Supportpaket abgeschlossen haben, beträgt dreißig (30) Minuten pro Monat, wobei dieser Support ausschließlich während der Geschäftszeiten erfolgt.

5.8 Der Kunde willigt durch Zustimmung zu diesen AGB ein, dass auch die Bedingungen des separaten Support-Datenblatts Teil des Vertrages zwischen dem Kunden und Lynne sind.

 

6) Liefer- und Versandbedingungen, Zugang von Erklärungen

6.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.2 Bei Abonnementverträgen hat der Kunde dem Verkäufer Änderungen der Lieferanschrift unverzüglich mitzuteilen.

6.3 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

6.4  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

6.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

6.6 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

6.7 Rücksendungen von Waren durch den Kunden an die Verkäuferin müssen vom Kunden 7 Tage vor Rücksendung per E-Mail angekündigt werden und in dieser Ankündigung genau bezeichnet werden um welches Produkt es sich handelt und wann und auf welchem Wege bzw. mit welchem Unternehmen (z.B.: Post, DHL,….) diese Rücksendung erfolgt. Weiters muss der Kunde nach Aufgabe der Rücksendung die Sendungsnummer, wenn eine solche bekannt ist, per E-Mail an die Verkäuferin bekannt geben. Wenn die Verkäuferin den Kunden zur Rücksendung auffordert – z.B. wenn die Rücksendung aufgrund eines Defektes oder Zahlungsverzuges des Kunden von der Verkäuferin gewünscht und gefordert wird – hat der Kunde ebenfalls den Tag der Rücksendung und das Unternehmen welches die Rücksendung vornimmt und die Sendungsnummer umgehend nach Aufgabe der Rücksendung per E-Mail bekannt zu geben. Wobei die Rücksendung durch den Kunden erst nach Erhalt eines Rücksendescheines durch die Verkäuferin erfolgen darf. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haftet der Kunde für den Untergang der Ware am Wege der Rücksendung und ist der Verkäuferin für den Wert der Ware voll schadenersatzpflichtig.

6.8 Digitale Inhalte werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form wie folgt überlassen:

- per E-Mail

6.9 Lizenzschlüssel werden dem Kunden wie folgt überlassen:

  • per Download
  • per E-Mail

 

7) Einräumung von Nutzungsrechten für digitale Inhalte

7.1 Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt, räumt der Verkäufer dem Kunden an den überlassenen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.

7.2 Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist nicht gestattet, soweit nicht der Verkäufer einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Lizenz an den Dritten zugestimmt hat.

7.3 Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Verkäufer kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.

 

8) Einräumung von Nutzungsrechten für Lizenzschlüssel

8.1 Der überlassene Lizenzschlüssel berechtigt den Kunden zur Nutzung der aus der jeweiligen Produktbeschreibung ersichtlichen Software bzw. Inhalte in dem dort beschriebenen Umfang.

8.2 Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.

 

9) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Abonnementverträgen

9.1 Abonnementverträge werden unbefristet, mindestens jedoch für die aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Online-Shop oder im Angebot des Verkäufers ersichtliche Mindestlaufzeit geschlossen. Die Kündigungsfrist für unbefristete Verträge beträgt 1 Monat und hat zum Monatsletzten zu erfolgen.

9.2  Der 24-monatige Abonnementvertrag kann während der Mindestlaufzeit jeweils zum Ende der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ab der ersten Verlängerung haben beide Parteien das Recht den Vertrag monatlich zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zu kündigen.

9.3 Der 12-monatige Abonnementvertrag kann während der Mindestlaufzeit jeweils zum Ende der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Ab der ersten Verlängerung haben beide Parteien das Recht den Vertrag monatlich zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zu kündigen.

9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Wichtige Gründe, die Lynne zur fristlosen Kündigung berechtigen, sind insbesondere:

    1. Zahlungsverzug des Kunden für mehr als 1 Monat
    2. Grobe Verletzung der Vertragspflichten durch den Kunden
    3. Rechtsmissbräuchliche wiederholte Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch den Kunden
    4. Verbreitung von Unwahrheiten über Lynne bzw. die Produkte von Lynne, z.B. in sozialen Medien.
    5. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines solchen mangels Kostendeckung

 

9.5 Kündigungen haben durch Ausfüllen und Zusenden des Kündigungsformulars zu erfolgen. Das Formular ist auf der Homepage hinterlegt oder wird dem Kunden nach schriftlicher Anfrage von Lynne übermittelt. Die Anfrage ist an [email protected] zu richten. Der Kunde muss das ausgefüllte und unterschriebene Formular dann via E-Mail an [email protected] übermitteln.

9.6 Sollte der Kunde vor Ende der Mindestvertragsdauer kündigen oder von Lynne aus wichtigem Grund gekündigt werden, so verrechnet Lynne dem Kunden eine Vertragsauflösungsgebühr in Höhe von EUR 199,00. Zusätzlich behält sich Lynne vor, dem Kunden bei Vertragsauflösung vor Ende der Mindestlaufzeit eine Signaturkostenersatzgebühr in Höhe von EUR 199,00 in Rechnung zu stellen. Diese Beträge können mit der vom Kunden hinterlegten Kaution gegengerechnet werden. Bereits erfolgte Signaturkostenzahlungen können nicht, auch nicht anteilig, rückerstattet werden.

 

10) Kauf von Hardware

10.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

10.2 Beim Kauf von Hardware gibt es für den Kunden kein Rücktrittsrecht nach verbraucherrechtlichen Vorschriften, da LYNNE ausschließlich Verträge mit Unternehmen abschließt. Ein Rücktrittsrecht besteht nur in gesetzlich eingeräumten Fällen. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag über Hardware nicht auch zum Rücktritt vom Software-Vertrag berechtigt.

10.3 Der Kunde trägt im Versandfall die Lieferkosten und das Transportrisiko. Lynne hat den Vertrag mit Übergabe an den Versandpartner erfüllt.

10.4 Sollte die Lieferfrist geringfügig überschritten werden, steht dem Kunden kein Schadenersatz oder Rücktrittsrecht zu.

10.5 Von Lynne erworbene Hardware ist nur mit der Kassensoftware „LYNNE“ verwendbar. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit das Gerät von Lynne freischalten zu lassen. Für eine derartige Freischaltung wird dem Kunden eine Freischaltgebühr in Höhe von EUR 199,00  exkl. MwSt. verrechnet.

11) Erwerb des Produktpakets „The Gamechanger by Lynne“

11.1 Dieses Paket besteht aus dem Kauf des Gerätes in Kombination mit dem Erwerb einer auf 36 (sechsunddreißig) Monate befristeten Software-Lizenz.

11.2 Nach Ablauf der 36-monatigen Befristung erfolgt keine automatische Erneuerung der Lizenz.

11.3 Bei der Software handelt es sich um die Lynne-Kassensoftware exklusive Lagerverwaltung, Kassenbuch und Payment Connector in der Handel- oder Gastroversion inklusive Fiscal Updates für die Laufzeit der Befristung der Software-Lizenz.

11.4 Die Software-Lizenz und TSE bzw RKSV wird ausschließlich auf den Erstanmelder ausgestellt. Bei Kasseninhaberwechsel oder Umfirmierung muss eine reguläre Kassensoftware als Abonnement-Vertrag erworben werden.

11.5.1 Inkludiert sind zudem die Anmeldung und Bereitstellung der TSE bzw RKSV beim Finanzamt sowie unbegrenzt viele Signaturen für die Laufzeit der Befristung der Software-Lizenz. Für Kunden mit österreichischer RKSV-Pflicht ist zusätzlich die Nullbelegsübermittlung an das Finanzamt inkludiert.

11.5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die RKSV- bzw. TSE-Anmeldung erforderlichen Daten binnen 30 Tagen ab Vertragsschluss schriftlich an LYNNE zu übermitteln. Nach Ablauf der 30 Tage unternimmt Lynne keinen Versuch die Daten vom Kunden zu erhalten und die RKSV bzw TSE anzumelden.

11.6 Für den Kunden wird einmalig eine Artikelanlage durchgeführt. Etwaige Änderungen nach dieser einmalige Artikelanlage können nur vom Kunden selber oder als zahlungspflichtige Leistung von Lynne durchgeführt werden.

11.7 Der Kunde kann eine 60-minütige telefonische LIVE-Einschulung in Anspruch nehmen ohne Zuzahlung

11.8 Express-Versand ist im Preis ebenso enthalten wie 5 Stück Thermorollen. Zusätzlich sind die Aktivierungsgebühr und Servicepauschale im Paketpreis enthalten.

11.9 Im Paket enthalten ist ein Upgrade auf Premium SLA Support für 30 Tage, beginnende ab Vertragsschluss, welches ohne Kündigung automatisch endet.

 

12) Mängelhaftung (Gewährleistung)

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

  • der Verkäufer hat die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;
  • die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

 

13) Haftung

13.1 Der Verkäufer haftet dem Kunden aus vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

13.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13.5 Sollte die Registrierkassensoftware während des Betriebes technische Probleme verursachen, so übernimmt Lynne dafür keine Haftung. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber Lynne geltend zu machen. Allfällige Haftungs- und Schadenersatzansprüche auf Grund von Fehlfunktionen oder Komplettversagen der Software sind an den Softwarehersteller zu richten.

13.6 Wird Lynne beauftragt Software-Konfigurationen vorzunehmen, wie das Anlegen von Artikeln, Kontenanlage, etc. so übernimmt Lynne keine Haftung für die Richtigkeit der Daten. Der Kunde verpflichtet sich, die durch Lynne erfolgte Konfiguration vor Inbetriebnahme auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Schadenersatzforderungen des Kunden gegen Lynne bei fehlerhafter Konfiguration sind somit unzulässig.

13.7 Der Kunde ist selbst für die vierteljährliche Datenspeicherung und den Jahresbelegscan verantwortlich. Lynne übernimmt dafür keine Haftung.

13.8. Der Kunde ist dafür verantwortlich die Software stets auf dem aktuellen Stand zu halten und allfällige Updates umgehend durchzuführen. Da Updates nur bei funktionierender Internetverbindung geladen werden können, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass er stets über eine ausreichende Interverbindung verfügt und die Kasse zu jeder Zeit mit dem Internet verbunden ist.

13.9 Der Ersatz für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter werden ausgeschlossen. Die Beweislast für grobes Verschulden seitens Lynne liegt beim Kunden. Ersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 5 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung. Die betragliche Beschränkung für die Haftung von Lynne liegt bei dem für die Leistungserbringung vereinbarten dreifachen jährlichen Nettoentgelt.

13.10 Lynne haftet nicht für Schäden bzw. Folgeschäden, die durch unberechtigte Kenntniserlangung von Nutzerdaten und sonstige Daten des Kunden durch Dritte oder durch eine Sperrung oder Löschung des LYNNE Kontos entstehen.

13.11 Lynne haftet weder für Fehler (beinhaltet auch offenkundige Fehler und Druckfehler), technische Ausfälle, Unterbrechungen durch Arbeiten auf der Homepage oder an der Software, Updates und daraus resultierende Ausfälle der Software oder der Cloud, noch für nicht korrekte Übermittlung von Informationen. Lynne haftet des Weiteren auch nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt, aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Internetverbindung sowie anderweitige Schäden, die aus der Sphäre des Kunden stammen. Es gibt keine Gewährleistung seitens LYNNE für die Erreichbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit der Homepage oder der Software. LYNNE übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Serverausfälle oder Datenverluste.

13.12 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf möglicherweise anfallende Regressansprüche gegen Lynne. Das Recht einer Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder laesio enormis wird ausgeschlossen.

 

14) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

14.1 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

14.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

14.3 Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.

 

15) Signatur und finanzrechtliche Bestimmungen

15.1 Für Kunden mit Vertragsabschluss ab 01.01.2021 gilt:

Für die österreichische Signatur stehen sowohl Online- als auch Offline-Signatureinheiten zur Verfügung.

Für die deutsche TSE steht nur eine Online-Signatur zur Verfügung.

Für Kunden mit Vertragsabschluss vor 01.01.2021 gilt:

Es stehen 4 verschiedene Signatureinheiten zur Verfügung:

  • Offline mit Signaturkarte inkl. unbegrenzter Anzahl an Belegen pro Jahr
  • Online inkl. 10000 Belegen pro Jahr, Reaktionszeit 150ms
  • Online inkl. 30000 Belegen pro Jahr, Reaktionszeit 100ms
  • Online inkl. unbegrenzter Anzahl an Belegen, Reaktionszeit 100ms

Eine Signatureinheit ist ab Kaufdatum 5 Jahre gültig, vorausgesetzt sie wird während des gesamten Zeitraums nicht abgemeldet.

Generell gilt:

Pro Kasse/Gerät muss 1 Signatur erworben werden. Eine Signatur kann nicht für mehrere Kassen/Geräte verwendet werden.

Alle von uns bereitgestellten Signatureinheiten ermöglichen die Erstellung einer unbegrenzten Zahl von Belegen.

15.2 Lynne meldet keine Signaturen/Kassen des Kunden beim Finanzamt ab.

Falls eine Signatur abgemeldet wird (durch den Kunden/ seinen Steuerberater/o.ä.), ist diese nicht mehr verwendbar. Sollte der Kunde erneut eine Signatur benötigen, so erfordert dies den neuerlichen KAUF einer Signatur.

15.3 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Lynne sich das Recht vorbehält, falls der Kunde während der Nutzung der Online Signatureinheit über die jeweilige Anzahl an inkludierten Belegen kommt, automatisch die nächsthöhere Signatureinheit für den Kunden kostenpflichtig freizuschalten. Dies erfolgt, um sicherzugehen, dass der Kunde stets über eine gültige Signatureinheit verfügt.

15.4 Im Falle der Verwendung einer Signaturkarte sendet Lynne dem Kunden nach Vertragsende die Signaturkarte(n) postalisch zu. Der Kunde ist für die gesetzeskonforme Sicherung und Aufbewahrung selbst verantwortlich.

15.5 Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden die Software gemäß der auf ihn anwendbaren finanzrechtlichen Vorschriften zu konfigurieren. Ebenso ist der Kunde selbst dafür verantwortlich allenfalls notwendige Sicherungen durchzuführen.

15.6 Nach Vertragsende liegt es in der Verantwortung des Kunden seine Daten gemäß den finanzrechtlichen Vorgaben zu exportieren und zu archivieren. Ebenso ist der Kunde selbst verantwortlich allenfalls notwendige Meldungen an die zuständigen Behörden zu tätigen.

15.7 Kunden, die der deutschen Kassensicherungsverordnung oder der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) bzw. der Bundesabgabenordnung (BAO) unterliegen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, über eine technische Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit der erstellten Belege zu verfügen. Diese Sicherheitseinrichtung erstellt für jeden Kunden ein individuelles Sicherungszertifikat. Die Ausstellung dieser Sicherungszertifikate muss durch zertifizierte Anbieter erfolgen. Daher resultieren daraus für den Kunden zusätzliche Kosten. Der Erwerb eines solchen Sicherungszertifikat liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde muss sicherstellen, die jeweils für ihn geltenden finanzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Lynne kann den Kunden beim Erwerb eines solchen Sicherungszertifikats unterstützen.

 

16) Registrierung der Registrierkassen bei Finanzonline

Im Falle einer Signaturkartenerstellung bzw. Onlinesignaturerstellung, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, die erstellte Signatur auf Richtigkeit zu überprüfen und Lynne umgehend über mögliche Fehler schriftlich zu unterrichten.

Der Kunde kann das Sicherheitspaket RKSV/TSE zum unter Punkt 4. „Entgelte“ ersichtlichen Preis erwerben. In diesem Fall wird Lynne den Kunden beim Erwerb des Signaturzertifikats unterstützen. Hierfür muss der Kunde alle erforderlichen Daten, insbesondere die Firma, Unternehmensadresse und die korrekte Umsatzsteueridentifikation (UID) oder Finanz- und Steuernummer an Lynne vor Versand der Kassen übermitteln. Falls der Kunde die Unterstützung von Lynne für den Erwerb des österreichischen Sicherungszertifikats in Anspruch nimmt, verpflichtet er sich folgende Daten bereitzustellen:

  • Teilnehmer-Identifikation
  • Benutzer-Identifikation
  • persönliche Identifikationsnummer (PIN).

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Lynne diese Daten verwendet, um die Signatur für den Kunden zu beantragen.

Wenn die notwendigen Daten für die Signaturanmeldung erst nach dem Versand der Kassen übermittelt werden, verpflichtet sich der Kunde die daraus resultierenden höheren Signaturanmeldungskosten zu tragen. Sollte der Kunde keine Daten oder unvollständige Daten übermitteln, kann keine Signaturanmeldung durch Lynne erfolgen. Der Kunde muss in diesem Fall selbst dafür Sorge tragen, dass er die erforderliche(n) Signatur(en) anmeldet und aktiviert. Die jährliche Webserviceanbindung wird dem Kunden auch dann in Rechnung gestellt, wenn er das Sicherheitspaket RKSV/TSE erworben, die Daten aber nicht oder nur unvollständig übermittelt hat.

LYNNE übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben bzw. der eingerichteten Signatur. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Signatur, den Startbeleg und das Zertifikat auf die Richtigkeit der Daten und deren Vollständigkeit zu überprüfen.

 

17) Startbeleg/Nullbeleg – Signatur -Datensicherung

17.1 Im Falle, dass Lynne im Auftrag des Kunden die Startbelege druckt, werden diese Startbelege mit den angemieteten Geräten mitgeliefert bzw. sind online über die Cloud abrufbar. Falls die Startbelege noch vom Steuerberater des Kunden mittels der Belegcheck-App des Finanzministeriums überprüft bzw. in seinem Finanzonlinekonto eingetragen werden müssen, werden diese dem Kunden per E-Mail zugeschickt.

17.2 Vor Veranstaltungsbeginn/bei der ersten Inbetriebnahme der Kasse ist ein Startbeleg zu drucken, ebenso ist nach Ende des Betriebs der Kasse ein Nullbeleg (jedoch vor der Zurücksendung der Geräte an LYNNE) zu drucken und dieser bzw. diese sind aufzubewahren. Der Nullbeleg wird für die Übermittlung des Jahresbeleges (Nullbeleg = Jahresbeleg) an das Finanzamt benötigt. Für die Übermittlung ist der Kunde selbst verantwortlich. Falls Lynne für den Kunden die Jahresbelegs-Übermittlung durchführt, hat der Kunde in seinem Finanzonline-Konto die ordnungsgemäße Übermittlung und Erstellung zu kontrollieren und nötigenfalls zu korrigieren bzw. dafür zu sorgen, dass eine Korrektur vollzogen wird. Falls eine Außerbetriebnahme der Signatureinheit(en) erforderlich ist, hat der Kunde dies selbst zu veranlassen bzw. durchzuführen. – Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass VOR der Außerbetriebnahme die Kontaktaufnahme mit uns (Lynne) dringend empfohlen wird.

17.3 Dasselbe gilt für die Datensicherung bzw. die vierteljährliche Datensicherung der Kassen – diese ist vom Kunden selbst durchzuführen bzw. bieten einige Softwareanbieter gegen Entgelt eine jährliche automatische Datensicherung an. Wenn Lynne die Datensicherung vornimmt, so werden die gesicherten Daten per Email an den Kunden verschickt bzw. wird ein Speichermedium mit den Daten an den Kunden per Post versendet– der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, diese Daten für mind. 7-10 Jahre sicher aufzubewahren.

Sollte der Kunde ein Datensicherungsprotokoll benötigen und beauftragt LYNNE mit der Erstellung, wird eine Pauschale von EUR 69,90 verrechnet. Das Datensicherungsprotokoll wird auf einem USB-Stick gesichert und anschließend dem Kunden zugesendet.

18) Datennutzung  

Unsere Geräte sind, sofern angegeben, mit Sim-Karten ausgestattet, die ausschließlich für die Nutzung von Registrierkassenanwendungen vorgesehen sind. Das Datenvolumen der SIM-Karten ist nur für den Betrieb der Kassensoftware zu verwenden und nicht für die Nutzung anderer Dienste (Internet Surfen, YouTube, etc.). Die SIM-Karten dürfen daher weder aus dem Gerät entfernt noch in ein anderes Gerät eingebaut werden.

Das Datenvolumen ist mit jeweils 500 MB Verbrauch pro Gerät berechnet (bzw. Vereinbarung laut Angebot oder Rechnung/Vertrag). Sollten Sie mehr als 500 MB (bzw. je nach Vereinbarung lt. Angebot oder Rechnung/ Vertrag) verbrauchen, so stellen wir für jeden zusätzlich angefangenen 500 MB EUR 5,00 in Rechnung. Die Geräte brauchen ca. 100 MB für ca. 5000 Rechnungen.

Sofern der Kunde Daten zu anderen als zur Nutzung der Registrierkasse erforderlichen Zwecken verbraucht, werden dem Kunden diese Kosten weiterverrechnet. Zudem wird dem Kunden der Zeitaufwand zur Überprüfung und Einstellung der ungebührlichen Nutzung gemäß unseren Stundensätzen verrechnet.

 

19) Kauf über die Plattform „Amazon“

19.1 Ein über Amazon gekauftes Gerät ist nur mit der Kassensoftware „LYNNE“ verwendbar. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nach Kündigung des Vertrages das Gerät von Lynne freischalten zu lassen. Eine derartige Freischaltung ist mit Kosten in Höhe von EUR 199,00 exkl. MwSt. verbunden.

19.2 Der Lizenzschlüssel ist ab Erwerb der Kasse einen Monat lang gültig und für diesen Zeitraum im Angebotspreis inkludiert. Innerhalb dieser 30-tägigen kostenlosen Nutzungsphase der Software kann der Vertrag ohne Nennung von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Hierfür ist eine schriftliche Kündigung an [email protected] zu übermitteln.

19.3 Sollte die Software nicht innerhalb dieser 30-tägigen Nutzungsphase gekündigt werden, so geht die 30-tägige kostenlose Nutzungsphase der Software in einen Vertrag mit 12 Monaten Mindestlaufzeit über, welcher unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Laufzeitende gekündigt werden kann.

Der Kunde erhält ab diesem Zeitpunkt automatisch Rechnungen per E-Mail zugesandt, welche innerhalb von 14 Kalendertagen zu begleichen sind.

19.4 Im Falle von nicht beglichenen Rechnungen behält sich Lynne eine vorläufige Sperrung der Kassensoftware vor. Während der Sperre hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Leistungen von Lynne.

Sollte die Software von Lynne auf Grund von unbezahlten Rechnungen gesperrt werden, so kann diese erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen entsperrt werden.

19.5 Kündigt der Kunde nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit, so geht der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag über. Dieser kann jederzeit unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist zum Monatsletzten gekündigt werden.

Der Kunde kann eine 60-minütige Einschulung des Kassensystems samt Artikelanlage in Anspruch nehmen. Diese Leistung ist kostenlos, es sei denn der Kunde entscheidet sich zur Kündigung innerhalb der 30-tägigen kostenlosen Nutzungsphase. In diesem Fall wird dem Kunden diese Leistung mit EUR 397,00 exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Beginn des Vertrages erfolgt mit Bestätigung/Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche im Zuge einer vollständigen Erstregistrierung des Kassensystems akzeptiert werden müssen. Sollte der Kunde unsere Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert haben, so erfolgt auch keinerlei Registrierung bzw. Einrichtung der Kasse. Sollte der Kunde auch eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE, bzw. RKSV) benötigen, so kann er diese gegen Entgelt selbstverständlich zusätzlich erwerben.

19.6 Die Beweislastumkehr für Gewährleistungsansprüche innerhalb der ersten 6 Monate wird ausdrücklich abbedungen. Die Beweislast, dass allenfalls auftretende Mängel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden oder angelegt waren, liegt beim Kunden.

19.7 Sollte der Kunde innerhalb der 30-tägigen kostenlosen Nutzungsphase der Software kündigen und wurde für den Kunde bereits eine TSE/RKSV erstellt, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die RKSV/TSE.

20) Viva Wallet

20.1 Sofern der Kunde die Dienste von Viva Wallet gebucht hat, verpflichtet er sich, vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw vor geplantem Beginn der Nutzung den Verifizierungsprozess beim Unternehmen Viva Wallet vollständig abgeschlossen zu haben. Lynne haftet nicht für verzögerte Verwendbarkeit der Registrierkasse auf Grund von verspäteter Verifizierung des Kunden.

20.2 Nimmt der Kunde die Dienste von Viva Wallet in Anspruch, so fallen hierfür die von Viva Wallet festgesetzten Disagio-Gebühren und zusätzlich an Lynne zu entrichtende ISV- Gebühren in Höhe EUR 0,14 pro Transaktion an.

20.3 Der Kunde verpflichtet sich bei Buchung des Dienstes von Viva Wallet, Lynne Zugriff auf sein Viva Wallet Unterkonto zu gewähren, damit Lynne das Viva Wallet Konto des Kunden mit der Kasse zu verbinden.

20.4 Im Falle, dass Lynne dem Kunden ein Gerät zur Nutzung mit Viva Wallet zeitweise überlässt, ist Lynne berechtigt das Gerät zurückzufordern, sobald das Transaktionsminimum von 200 erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen pro Monat via Viva Wallet unterschritten wird.

 

21) Logonutzung und Markenhinweis

21.1 LYNNE ist dazu berechtigt, das Logo des Kunden bzw. dessen geschäftliche Bezeichnung als Referenz für LYNNE Payment Solutions zu verwenden. Der Kunde räumt LYNNE insofern das auf diesen Vertragszweck beschränktes, einfaches Nutzungsrecht an seinem Logo/seiner geschäftlichen Bezeichnung ein. Dazu stellt der Kunde LYNNE nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung ein geeignetes Logo zur Verfügung.

Der Kunde verpflichtet sich, die Bezeichnungen/Marken „LYNNE“ und „LYNNE Payment Solutions“ nicht als Suchwort oder Tag für Online-Marketingmaßnahmen zu verwenden oder verwenden zu lassen.

21.2 Für Abonnementverträge (Carefree-Solution) und Eventverträge (Event-Solution) gilt: Lynne ist berechtigt, einen Hinweis auf die Marke Lynne am unteren Rand jedes Kassenbons des Kunden zu platzieren. Dem Kunden entstehen dadurch keinerlei Ansprüche.

 

22) Geheimhaltung

Lynne und der Kunde verpflichten sich über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die während, vor und nach dem Vertrag erlangt wurden, Stillschweigen zu bewahren und ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners nichts an Dritte weiter zu geben.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bzw. für drei Jahre nach Angebotseinholung aktiv.

Im Falle, dass einer der Vertragspartner durch anwendbares Recht, eine Behörde, durch die Entscheidung des Gerichts oder aus sonstigen Gründen zur Offenlegung von Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen verpflichtet wird, ist die andere Vertragspartei sofort über Inhalt und Umfang zu informieren.

 

23) Urheberrecht

An sämtlichen Inhalten der Homepage www.lynne.at, der Software LYNNE, dem LYNNE-Handbuch und der Wissensdatenbank behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte ausdrücklich vor. Die Inhalte dürfen ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung durch LYNNE verarbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst in urheberrechtlich geschützter Weise (gemäß § 14ff UrhG) verwendet werden.

 

24) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (UN-Kaufrecht).

 

25) Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Österreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Österreich, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 Zusätzliche Bedingungen für die Kassenvermietung (Eventsolution) / Hardwaremiete

Allgemeines

  1. Die von Lynne auf den Geräten installierten Software-Typen erfüllen laut Softwarehersteller(n) die aktuellen gesetzlichen Vorgaben – detailliertere Informationen zur jeweiligen Software sind jederzeit bei den jeweiligen Software-Anbietern einholbar. Alle Buchungen, die durch den Kunden getätigt werden, werden auf dem Gerät gespeichert und via Internet/WLAN - Upload in eine gesetzeskonforme Datei übertragen, bzw. ausgegeben. Lynne ist keinesfalls für etwaige nicht erfolgte Buchungen oder dergleichen haftbar. Lynne übernimmt keine Haftung für technische Störungen durch die Kassensoftware, welche auf dem Gerät installiert ist – diese Verantwortung liegt beim Softwareentwickler der Lynne, welcher auch für die Wartung der Software verantwortlich ist
  2. Lynne vermietet die Hardware und haftet nicht für Störungen jeglicher Art.

Sollte es u.a. bei der Anmietung eines von Lynne zur Verfügung gestellten Internet-Cubes, einer Daten-Sim Karte etc. zu Komplikationen kommen, so ist hierfür der Netzbetreiber zur Verantwortung zu ziehen. Sollte der Kunde seine eigene Software auf den Geräten installieren bzw. nur einzelne Hardwarekomponenten (kein komplettes Registrierkassenset) anmieten, so hat er selbst die Kompatibilität der Geräte sicherzustellen – Lynne übernimmt keine Haftung, sollten diese nicht kompatibel mit den angemieteten Geräten sein. Der Kunde hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass am jeweiligen Einsatzort eine Internet- bzw. Netzverbindung vorhanden ist, damit die Geräte sich mit dem Onlineportal des jeweiligen Softwareherstellers synchronisieren können, um ggf. die Signatur abzufragen. Sollte der Kunde über keine Internetverbindung vor Ort verfügen, so empfehlen wir eine Offlinevariante mit Signaturkarte zu wählen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Des Weiteren obliegt es der Verantwortung des Kunden, sicherzugehen, dass in der Umgebung der einzusetzenden Geräte keine Störsender sind, da diese die Funktion der Kassen u.U. erheblich beeinträchtigen können.

  1.  Im Falle, dass Lynne für den Kunden eine Kassenanmeldung bzw. Signaturanmeldung durchführen soll, übernimmt Lynne keine Haftung für deren Richtigkeit. Der Kunde ist für die Einhaltung der aktuellen rechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Sollten die Softwarelizenzkosten der jeweiligen Softwareanbieter von uns durchverrechnet werden, so sind diese ausschließlich im Zeitraum des Mietdatums aktiv – Der Kunde hat sicherzustellen, dass er die aktuelle, gültige Lizenz verwendet und nicht z.B. mit einem Test-Account arbeitet. Im Falle einer Zusatzleistung eines anderen Unternehmens benötigt der Kunde einen eigenständigen Vertrag mit diesem Unternehmen und hat sich an diesen für Vertragsabwicklung und gegebenenfalls Support zu wenden. 
  2. Ist es LYNNE aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie höhere Gewalt, behördliches Einschreiten, Streik, Unwetter, Änderungen der Softwarekompatibilität mit unseren Geräten etc. nicht möglich die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten, so ist der Leihnehmer nicht berechtigt etwaige Ersatzansprüche geltend zu machen.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er auf allen Geräten korrekt angemeldet und eingeloggt ist. Dies gilt insbesondere für die Registrierkassen und Bankomatgeräte. Allenfalls auftretende Fehlbuchungen oder Nichtbuchungen liegen in der Verantwortung des Kunden. Zudem muss der Kunde sicherstellen, dass er sich vor dem Ende der Anmietung von allen Geräten ausgeloggt hat.

Übernahme, Mängel, Haftung  

Bei Übernahme hat der Kunde das Gerät auf betriebsfähigen und einwandfreien Zustand zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich an Lynne schriftlich bekannt zu geben.

Mängel können nicht beanstandet werden, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abholung bzw. Eintreffen des Gerätes eine schriftliche Reklamation an Lynne eingegangen ist.

Bei rechtzeitiger schriftlicher Hinweisung auf eventuelle Mängel nimmt Lynne auf eigene Kosten die Behebung der Mängel vor oder lässt sie auf eigene Kosten durch den Kunden beheben, sofern er dazu in der Lage ist.

Im Falle eines rechtzeitig bekanntgegebenen Mangels, der von Lynne bestätigt wurde, kann der Kunde für den Zeitraum des Ausfalls des betreffenden Gerätes die Mietgebühr des jeweiligen Gerätes um 20 Prozent mindern, wenn der Kunde kein Ersatzgerät erhalten hat.

 Alle folgenden Gewährleistungsansprüche des Kunden, wie Schadenersatz und außervertragliche Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn Lynne hat den Mangel am vom Kunden beanstandeten Gerät grob fahrlässig verursacht.

Befindet sich Lynne mit der Bereitstellung des Gerätes in Verzug, so kann der Kunde einen Schadenersatz in Höhe der vertraglich vereinbarten Mietsumme verlangen, wenn Lynne nachweislich zumindest grob fahrlässig gehandelt hat.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, sich am Ende der Anmietung unbedingt bei sämtlichen von ihm gemieteten Geräten auszuloggen und zu überprüfen, ob sämtliche Daten in die Cloud hochgeladen wurden. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, hat der Kunde diese Synchronisation selbst durchzuführen. Bei jedem Mietgerät wird nach Mietende der Speicher gelöscht, um zu verhindern, dass es mit Folgemietern zu Überschneidungen bzw. Komplikationen kommt.

Stornierung und Lieferung

Eine Stornierung des Angebots ist möglich und muss schriftlich durch den Kunden erfolgen. Bei Stornierung wird eine Stornogebühr verrechnet (bis 30 Tage vor Mietbeginn: 10% des Rechnungsbetrages, bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Rechnungsbetrages, andernfalls 100% des Rechnungsbetrages).

LYNNE ist berechtigt, dem Kunden unter Umständen ein anderweitiges bzw. ähnliches Gerät zu vermieten.

Montage und Schulung

Das Mietsystem kann auf Wunsch des Kunden gegen Entgelt durch einen Mitarbeiter von LYNNE vor Ort montiert werden, ggf. benötigte Kabel, etc. sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Details zu den Kosten für diese Serviceleistung sind dem jeweiligen persönlichen Angebot des Kunden zu entnehmen.

Bei Selbstmontage durch den Kunden ist dieser für die ordnungsgemäße Funktion selbst voll verantwortlich. Die Selbstabholung bei bzw. der Versand durch Lynne erfolgt nach telefonischer bzw. schriftlicher Vereinbarung. Netzwerk- und USB-Kabel können von LYNNE bereitgestellt werden und werden anschließend nach Metern verrechnet.

Bei der Anmietung von Ordersystemen, welche über WLAN kommunizieren, müssen die Kanäle 6 + 12 in der Frequenz 2,4 GHz und die Kanäle 44 + 48 in der Frequenz 5,0 GHz im gesamten Veranstaltungsbereich +50 Meter unbedingt freigehalten werden, da es ansonsten zu Komplikationen kommen kann.

Nicht zugelassene Geräte, Störsender, Notstrom und Mikrofone sind weitgehend zu vermeiden, da diese die Frequenzen beeinflussen könnten. Unser System trackt im Hintergrund daher den Frequenzbereich und zeichnet alle Störmessungen auf.

Die Antenne muss zentral, auf einer Höhe von 3 Metern und ausschließlich auf einem freien Feld und ohne räumliche Trennungen montiert werden. Andernfalls kann man nicht für die optimale Kommunikation der Geräte garantieren.

Die Geräte dürfen nach der ersten Verwendung nicht mehr ausgeschaltet werden, da es andernfalls zu Störungen oder Kommunikationsfehlern kommen kann.

Kaution  

Je nach Auftragsvolumen ist eine Kaution in Höhe von bis zu 50 Prozent des Gerätewertes fällig. Eine Kaution muss immer gemäß Angebot/Rechnung bzw., wenn nicht anders angegeben, spätestens 3 Tage vor Mietbeginn entrichtet sein.

Verzug und Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen

Wird die Mietgebühr durch den Kunden nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, kommt er anderweitig in Zahlungsverzug oder liegt ein Verstoß gegen eine Vertragsabstimmung, insbesondere Gefährdung des Eigentums von LYNNE an dem verliehenen Gerät vor, so ist LYNNE berechtigt, das Gerät auf Kosten des Kunden an sich zu nehmen. Hierzu hat der Kunde den Zutritt zu dem Gerät und dessen Abtransport zu ermöglichen. Die Rücknahme des Gerätes durch LYNNE lässt die Vertragspflichten des Kunden unberührt. LYNNE behält sich die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes vor.

Des Weiteren ist Lynne berechtigt, ausständige Zahlungen des Kunden und am Mietgerät entstandene Schäden mit der einbehaltenen Kaution gegenzurechnen.

Im Falle, dass offene Rechnungen nach Mahnung nicht beglichen werden, verzichtet der Kunde auf unseren Service der Nullbelegserstellung und -übermittlung.

Sollte im Laufe der Geschäftsbeziehung ein Inkassounternehmen zugezogen werden, wird eine zusätzliche Gebühr von EUR 49,90 verrechnet, zusätzlich zu dieser Mahngebühr ist der Kunde verpflichtet die Kosten des Inkassounternehmens zur Gänze zu tragen.

Wenn ein Veranstalter/Organisator die Mietgegenstände an Dritte übergibt und der Veranstalter/Organisator nicht in der Lage ist, die offenen Rechnungen zu begleichen, werden die offenen Positionen an die Dritten weiterverrechnet.

Falls die offenen Rechnungen nicht beglichen werden, behält sich LYNNE das Recht vor, die gemietete Ware am Einsatzort abholen. Durch den Aufwand (An- und Abfahrt/Abbau, etc.) entstehen Kosten in Höhe von mindestens EUR 199,00.

Die Rückgabe der Geräte muss gemäß der schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Verzögerungen sind mit Mehrkosten verbunden. Sondervereinbarungen für die Rückgabe sind nur nach schriftlicher Zustimmung von Lynne möglich. Sollte bei der Rücksendung bzw. Rückgabe ein Teil einer Registrierkasse (Set) fehlen, welches zum Ausstellen von Rechnungen notwendig ist, gilt dies als Verzögerung und wird bis zum Eintreffen des fehlenden Artikels mit zusätzlichen Gebühren verrechnet. Ist in einer Auftragsbestätigung, etc. der Rückgabetermin mit z.B.: 01.04.2020 angegeben, so müssen die Geräte an diesem Tag bei uns zurückgegeben werden bzw. an uns zurückgesendet werden, z.B. mittels beigelegtem oder per E-Mail gesendetem Rücksende-Etikett (Paketmarke). Treffen die Kassen erst am nächsten Tag bzw. später ein oder werden diese erst später bei der Post abgegeben, so sind die Kosten für Überzeit (Verzögerung) ab dem Tage zu bezahlen, an denen die Kasse nicht mehr in Verwendung war bzw. wie im Angebot festgelegt wurde (Mietdatum). Bitte halten Sie das vereinbarte Rücksendedatum unbedingt ein, um sich Überziehungsgebühren zu ersparen!

Die Überziehungsgebühr richtet sich nach dem Gesamt-Rechnungsbetrag (netto). Pro überzogenem Wochentag ist eine Gebühr von EUR 50/Tag (bei einem Nettobetrag unter EUR 700,00) bzw. EUR 100,00/Tag (bei einem Nettobetrag über EUR 700,00) fällig.

Berechtigung 

LYNNE ist jederzeit berechtigt, das Gerät während der Mietdauer beim Kunden oder am Einsatzort zu besichtigen und auf seinen Zustand hin zu überprüfen. Sollte hervorgehen, dass der Kunde an Dritte weitervermietet, so ist eine Strafzahlung von EUR 100 netto pro Tag und Gerät, welches er an Dritte weitervermietet hat, fällig, außer es besteht eine Vereinbarung, dass der Kunde es einem Dritten weitervermieten darf.

Der Kunde erteilt Lynne mit der Annahme dieser AGB ausdrücklich die Berechtigung, auf die angemieteten Geräte des Kunden mittels „Teamviewer Host“ (Produkt der Teamviewer GmbH) oder mittels „Remote Desk“ zuzugreifen, insbesondere bei auftretenden Problemen der Software/der Hardware.

Versand und Rückversand

Nach Zahlungseingang der Kaution werden die Mietgeräte gemäß Angebot vorbereitet und in den Versand gegeben. Die Realisierung des Versandes erfolgt durch einen Versanddienstleister, die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Sollte eine schnellstmögliche Lieferung erforderlich sein, bietet sich eine Lieferung durch Express-Versand an. Die Kosten dafür trägt der Kunde. Damit eine Express-Lieferung realisiert werden kann, müssen alle erforderlichen Daten bis 12 Uhr schriftlich bei uns eingelangt sein, damit die Lieferung am selben Tag in den Versand gehen kann. Eine Übermittlung nach 12 Uhr hat die Folge, dass der Versand erst am nächsten Werktag möglich ist.

Nach schriftlicher/telefonischer Bestellung ist es möglich, dass ein Rückholauftrag von uns organisiert wird. Es ist zwingend erforderlich, dass die Lieferung am gewünschten Tag und Ort vom Versanddienstleister abgeholt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein neuer Zeitpunkt vereinbart werden. Die Sonderkosten, die dadurch entstehen, muss der Kunde tragen.

Der Kunde hat bei der Rücksendung darauf zu achten, dass die Geräte sorgfältig und ordnungsgemäß, wie bei der Anlieferung, verpackt sind und durch den Rücktransport nicht beschädigt werden können. Kommt es zu Beschädigungen während des Rücktransportes durch unsachgemäße Verpackung, so liegt dies im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Paketmarke für die Rücksendung ist unbedingt so anzubringen, dass diese nicht abfallen kann bzw. beschädigt werden kann. Die alte Paketmarke ist unbedingt zu überkleben! Der Kunde trägt die Verantwortung für die rückgesendeten Geräte bis zum Eintreffen dieser bei Lynne.

Im Falle, dass der Kunde die Geräte nicht innerhalb der Rückgabefrist an Lynne retourniert und zudem keinen Kontakt mit Lynne aufnimmt bzw. von Lynne nicht erreicht werden kann, ist Lynne berechtigt, den gesamten Rechnungsbetrag zuzüglich der bis dahin entstandenen Überzeitgebühr und zuzüglich des Betrages des Warenwertes der nicht zurückgeschickten Waren dem Kunden ab 14 Tage nach der ersten Erinnerung in Rechnung zu stellen.

 

Versicherung  

Es wird dem Kunden empfohlen, das Gerät für die Dauer des Mietverhältnisses gegen Schäden, Diebstahl, Verlust, etc. zu versichern. Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Kunde Lynne hiervon unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Der Kunde hat Schäden, Verlust, Diebstahl, etc. unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen. Falls dies nicht erfolgt oder nicht möglich ist, muss das betreffende Gerät/Zubehör ersetzt werden. Der Kunde trägt dafür die Kosten. Der fällige Betrag richtet sich nach dem aktuellsten, im Versandhandel angebotenen Preis für den jeweiligen Artikel (zuzüglich etwaig anfallender Versandkosten). Versendete Pakete sind bis zu einem Wert von EUR 510,00 versichert, sollte der Kunde darüber hinaus eine Versicherung wünschen, so muss er Lynne darüber rechtzeitig schriftlich informieren. Zu beachten ist, dass Schäden, die während des Versands entstanden sind, dokumentiert werden müssen (Foto). Es empfiehlt sich auch Fotos zu machen, wie die Artikel vor dem Versand verschickt wurden (um ggf. bei Versicherungsfragen dem Versand-Dienstleister die ordnungsgemäße Verpackung der Artikel beweisen zu können).

Pflichten des Kunden  

Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Gerät/die gemieteten Geräte ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln, insbesondere auf den Schutz vor Missbrauch in jedweder Weise und auf den Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Sturm, Sonneneinstrahlung (Überhitzung), Kälte (manche Geräte laden bei Minustemperaturen nicht mehr) etc. zu achten, selbst wenn zusätzlich eine Vor-Ort-Betreuung gebucht wurde.

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LYNNE Veränderungen am Leihgegenstand, insbesondere technische Veränderungen oder Konfigurationsveränderung der Kassensoftware etc. vorzunehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LYNNE das ausgeliehene Gerät weiterzuvermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, das gemietete Gerät ohne vorherige schriftliche Einwilligung von LYNNE, an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Einsatzort zu verbringen.

Der Kunde verpflichtet sich, Lynne von den Gegebenheiten und möglichen besonderen Anforderungen am Einsatzort der Kassen vor Versand der Kassen zu informieren. Sollte es zu Ausfällen oder Funktionsfehlern der Kassen kommen, die auf den Ortsbegebenheiten oder -besonderheiten beruhen, kann der Kunde keine Ersatzleistungen oder Schadenersatzleistungen gegen LYNNE geltend machen.

Der Kunde hat die Pflicht alle erforderlichen Daten bis spätestens 7 Werktage vor Anmietungsbeginn an Lynne via E-Mail zu übermitteln.

Der Kunde hat die Geräte innerhalb und außerhalb der Verwendungszeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen und für die sichere Verwahrung zu sorgen. Es kann nicht zugesagt werden, dass die Geräte unter den jeweiligen vorliegenden Bedingungen und bei Temperaturen von unter 0°C voll funktionsfähig sind.

Angemietete Geräte dürfen während der Anmietung nicht ausgeschaltet werden, allenfalls ist der Standby-Modus zu wählen.

Erfolgt ein Zugriff Dritter auf die Mietgegenstände (Beschlagnahme, Pfändung etc.), so ist der Kunde verpflichtet, LYNNE unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von LYNNE hinzuweisen. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei einer Verletzung der Benachrichtigungs- und Hinweispflichten hat der Kunde den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

LYNNE ist Eigentümerin der an den Kunden vermieteten Gegenständen. Dies ist vom Kunden auch an sämtliche seiner Gläubiger mitzuteilen.

Unsere Kassensysteme sind mit Unternehmenskennzeichen, Seriennummern und sonstigen Merkmalen charakterisiert. Diese Beschriftungen dürfen weder entfernt noch verändert werden.

Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte nur entsprechend dem Verwendungszweck zu nutzen. Die rechtzeitige bzw. ausreichende Akkuaufladung der Geräte, der Schutz gegen Witterungseinflüsse und die ordnungsgemäße Verwendung der Geräte liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat zu kontrollieren und sicherzustellen, dass auf den Geräten das korrekte Datum sowie die richtige Uhrzeit eingestellt ist, um mögliche Komplikationen mit den diversen Kassensoftwaretypen zu vermeiden.

Um die wesentliche Funktion und den Aufbau der Hardware und der Software LYNNE zu verstehen, hat der Kunde unsere Wissensdatenbank (wissen.lynne.at) bzw. die Anleitungen zu lesen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich die Kasse und Signatur beim Finanzamt zum erforderlichen Zeitpunkt abzumelden. Es wird ausdrücklich erklärt, dass seitens Lynne keine Abmeldung der Kasse erfolgt, ohne dass der Kunde es bei Lynne schriftlich anfordert.

Sollte der Kunde die Kasse und Signatur nicht beim Finanzamt abmelden, so bleibt der jährlich wiederkehrende Service zur Nullbelegserstellung so lange aufrecht, bis die Kasse und Signatur durch den Kunden abgemeldet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Kunde die Kassen nicht erneut in Verwendung hatte. Der Kunde trägt auch die Verantwortung sicherzustellen, dass vor der Kassenabmeldung ein Nullbeleg erstellt wurde.

Im Rahmen der entgeltlichen Serviceleistung der Verkäuferin „Webserviceanbindung“ erstellt diese jährlich den Jahresbeleg für die jeweilige Kasse beim Finanzamt. Dafür wird die vereinbarte Pauschale von EUR 59,90 verrechnet. Bei Event-Verträgen muss bis 14.02 des Vorjahres der Jahresbeleg der jeweiligen Kasse beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies wird von der Verkäuferin durchgeführt. Der Kunde ist jedoch selbst dazu verpflichtet nach Ende des „Events“ bzw. wenn die Kasse nicht mehr genutzt wird, diese beim Finanzamt abzumelden. Unterlässt der Kunde die selbstständige Abmeldung der Kasse beim zuständigen Finanzamt, ist die Verkäuferin gesetzlich dazu verpflichtet – auch wenn die Kasse tatsächlich vom Kunden nicht mehr genutzt wird – den Jahresbeleg zu erstellen und beim Finanzamt einzubringen. Für jede angemeldete Kasse muss ein solcher Jahresbeleg erstellt werden und an das Finanzamt übermittelt werden. Die Verkäuferin erstellt sohin bis zur schriftlichen Mitteilung per E-Mail durch den Kunden, dass die Kasse beim Finanzamt vom Kunden abgemeldet wurde, diesen Jahresbeleg und die Kosten dafür sind vom Kunden zu bezahlen. Ungeachtet dessen, ob die Kasse abgemeldet ist oder nicht, erhält die Verkäuferin vom Finanzamt immer die Meldung, dass diese Kasse noch aktiv ist, wenn die Abmeldung vom Kunden beim Finanzamt nicht erfolgt ist. Es ist sohin die Verpflichtung des Kunden die Kasse rechtswirksam beim Finanzamt abzumelden und die Verkäuferin darüber schriftlich zu informieren, erst dann kann die Verkäuferin die Erstellung eines Jahresbeleges rechtlich unterlassen und wird die Pauschale nicht mehr verrechnet.

Für die Rücksendung hat der Kunde die Geräte so zu verpacken, dass sie vor Schäden ausreichend geschützt sind. Des Weiteren sind die Geräte vor der Rücksendung zu reinigen und die Bonrollen aus den Druckern zu nehmen. Sollten die Geräte verschmutzt bei Lynne einlangen und einer Reinigung bedürfen, erfolgt die Reinigung auf Kosten des Kunden. Sollten die Geräte durch unsachgemäße Verpackung auf dem Rückversand beschädigt werden, ist die Reparatur oder ggf. die Anschaffung von Ersatzgeräten ebenso vom Kunden zu bezahlen.

Weiters wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Geräte für den Rückversand ordentlich und sauber verpackt werden müssen, und zwar auf dieselbe Weise wie diese von LYNNE für den Versand zum Kunden verpackt wurden. Außerdem sind die Versandbedingungen und die AGB des jeweiligen Versanddienstleisters zu beachten.

LYNNE behält sich das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen, wenn die Geräte für den Rückversand nicht ordnungsgemäß verpackt wurden und daher nach Einlangen bei LYNNE einer zusätzlichen ausführlichen Funktionsprüfung unterzogen werden müssen.

Der Kunde verpflichtet sich, Lynne sofort schriftlich darüber zu informieren, wenn sich die Firmendaten des Kunden (wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Firmenbuchnummer und/oder Rechtsform) oder die Bankverbindung ändern. Ebenso verpflichtet sich der Kunde Lynne unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn seine Firma abgemeldet/umgemeldet wird.

Schaden am Mietgerät 

Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsmäßigen Zustand zurückgegeben, so ist LYNNE berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Kunden in Stand zu setzen oder in Stand setzen zu lassen. Lynne behält sich das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

Verlust des Mietgegenstands 

Ist dem Kunden die Erfüllung seiner Rückgabeverpflichtung unmöglich, so hat er einen Geldersatz (Wiederbeschaffungswert der betroffenen Geräte) zu leisten.

Datennutzung  

Unsere Geräte sind, sofern angegeben, mit Sim-Karten ausgestattet, die ausschließlich für die Nutzung von Registrierkassenanwendungen vorgesehen sind. Das Datenvolumen der SIM-Karten ist nur für den Betrieb der Kassensoftware zu verwenden und nicht für die Nutzung anderer Dienste (Internet Surfen, YouTube, etc.). Die SIM-Karten dürfen daher weder aus dem Gerät entfernt noch in ein anderes Gerät eingebaut werden.

Das Datenvolumen ist mit jeweils 500 MB Verbrauch pro Gerät berechnet (bzw. Vereinbarung laut Angebot oder Rechnung/Vertrag). Sollten Sie mehr als 500 MB (bzw. je nach Vereinbarung lt. Angebot oder Rechnung/ Vertrag) verbrauchen, so stellen wir für jeden zusätzlich angefangenen 500 MB EUR 5,00 in Rechnung. Die Geräte brauchen ca. 100 MB für ca. 5000 Rechnungen.

Sofern der Kunde Daten zu anderen als zur Nutzung der Registrierkasse erforderlichen Zwecken verbraucht, werden dem Kunden diese Kosten weiterverrechnet. Zudem wird dem Kunden der Zeitaufwand zur Überprüfung und Einstellung der ungebührlichen Nutzung gemäß den Stundensätzen verrechnet.

Preis pro MB

Zone EU: Wie innerhalb Österreichs (zur Zone EU gehören alle Länder des EWR-Raumes, bei Ausscheiden eines Landes aus dieser Zone, fällt es in die Zone 1)

Zone 1: 0,06 €

Zone 2: 5,00 €

Zone 3: 8,00 €

Zone 4: 15,00 €

Zone 5: 20,00 €

Genaue Details sind unter folgendem Link einzusehen: https://www.drei.at/de/info/roaming/roaming-mit-vertrag/

Sollte eine SIM-Karte entgegen diesen Bestimmungen verwendet werden, trägt Lynne weder die Verantwortung für aufkommende Schäden noch für allenfalls anfallende Mehrkosten. Bei Verlust der SIM-Karte werden dem Kunden EUR 99,00 verrechnet.

Konkurs/Insolvenz des Kunden 

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines laufenden Konkursverfahrens seines Unternehmens, Vereins, etc., Lynne vor Vertragsabschluss darüber schriftlich zu unterrichten. In einem solchen Fall gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Zahlungsmodalität und der Kaution. Weiters verpflichtet sich der Kunde, Lynne umgehend davon zu informieren, wenn gegen den Kunden ein Konkurs-/Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen beantragt wurde, unabhängig ob dieses vom Kunden selbst oder von einem Gläubiger beantragt/eingeleitet wurde.

Datenschutz 

Mit der Einwilligung in die AGB erklärt der Kunde die Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und vollinhaltlich akzeptiert zu haben. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB.

Mit der Speicherung seiner persönlichen Daten erklärt sich der Kunde einverstanden. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erfolgt keine Weiterleitung der Daten an Dritte, es sei denn dies ist zum rechtlichen Schutz des Kunden, zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen, zum Schutz von Lynne oder für den technischen Betrieb der Kassen bzw. des Saas-Dienstes erforderlich.

Mit der Einwilligung in die AGB, willigt der Kunde ausdrücklich ein, dass Lynne die Daten für Werbezwecke nutzt, beispielsweise als Referenzhinweise. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass seine Daten für Informationszwecke verwendet werden, insbesondere für Hinweise über Produkte sowie Sonderaktionen per Telefon und die Zusendung von Werbeaussendungen und Newslettern in elektronischer Form und Papierform. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen, indem er eine E-Mail an [email protected] schickt.

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten von Lynne zum Zweck der Bonitätsprüfung an behördlich befugte Kreditschutzverbände und Kreditinstitute übermittelt werden dürfen. Diese Zustimmung ist jederzeit per E-Mail an [email protected] widerrufbar.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten selbst zu sichern. Er hat bei einem Datenverlust keinen Anspruch auf die Wiederherstellung seiner Daten. Wenn Lynne nach der Kündigung des Abonnements dem Kunden Kundendaten herausgeben soll, wird dieser Aufwand dem Kunden mit einem Stundensatz von EUR 100,00 zzgl. MwSt. verrechnet. Die Abrechnung für jede Teilleistung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten, angefangene Einheiten werden jeweils voll berücksichtigt.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Lynne auch ohne dessen besondere Aufforderung alle notwendigen Umstände, Informationen, Tatsachen und Auskünfte, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Transaktionen von Bedeutung sind oder sein können (z.B. Änderung der E-Mail-Adresse), unverzüglich, jedenfalls aber jeweils rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Alle Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Lynne sind an [email protected] zu richten.

Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten und können unter https://www.lynne.at/datenschutz.html abgerufen werden.

 

Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, so bleiben die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen mit Ausnahme dieser unwirksamen Bestimmungen gültig und rechtswirksam. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für Rechtsgeschäfte mit Konsumenten, soweit ein Widerspruch mit den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht besteht.

Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Wege der elektronischen Datenverarbeitung ausdrücklich zu. Ebenso gestattet der Auftraggeber der Firma LYNNE ihn über Neuheiten, Aktionen etc. sowohl per E-Mail als auch telefonisch zu informieren.

 

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